
Vereinszweck des Vereins zur Pflege
des Brauchtums in Landeck e.V.
gegr.
am 12.Juni 1999 in Landeck / Breisgau


1. Zweck des Vereins ist die Förderung
und Pflege des Brauchtums in Landeck. Dies wird insbesondere erfüllt durch
Unterstützung und Durchführung von Scheibenschlagen, Frauenrecht und
sonstigen kulturellen Aktivitäten.
2. Der Verein erfüllt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos
tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel
des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine
Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Auszug aus der Satzung-
§ 2 Vereinszweck
